SCHLACHTER - Stanz-Laser-Technik / Blechverarbeitung
 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Helmut Schlachter GmbH, Gottesauer Straße 10, 76131 Karlsruhe

 

I. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zur Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr bestimmt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Helmut Schlachter GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.


 

II. Zustandekommen des Vertrags

 

1. Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote.

2. Jede Änderung oder Ergänzung eines Auftrags, die nicht durch eine individuelle Vereinbarung der Parteien erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

3. Für die Fertigung der bestellten Waren sind die vom Kunden übermittelten Daten (in Bezug auf Stückmengen, Maße, Material etc.) maßgeblich. Die zur Herstellung erforderlichen Angaben werden vom Kunden in geeigneter Form (Zeichnungen, Beschreibungen etc. in Papier oder Dateiformat) übermittelt und sind Kalkulationsgrundlage für das von der Helmut Schlachter GmbH erstellte Angebot. Werden nach Vertragsschluss durch den Kunden an diesen Daten Änderungen vorgenommen, ist die Helmut Schlachter GmbH zur Anpassung des vereinbarten Preises entsprechend des entstehenden Mehraufwandes berechtigt.


 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

 

1. Preisangaben sind Netto-Preise zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%.

2. Die Helmut Schlachter GmbH hält sich an mitgeteilte Preise für einen Zeitraum von 6 Monaten gebunden. Wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung ein größerer Zeitraum liegt und wenn Preiserhöhungen der Materiallieferanten, Steigerungen der Lohn- und Transportkosten oder sonstige unerwartete Kostensteigerungen vorliegen, ist die Helmut Schlachter GmbH berechtigt, über den Preis neu zu verhandeln und insoweit die Lieferung nicht auszuführen, bis eine Einigung über den neuen Preis herbeigeführt ist.

3. Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Die Helmut Schlachter GmbH ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen insbesondere zur Deckung der eigenen Vorkosten, wie z.B. Materialeinkauf, Transport und Lohn.

4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Hieraus entstehende Kosten sind der Helmut Schlachter GmbH unverzüglich zu erstatten.

5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Helmut Schlachter GmbH ist nur mit einer unbestrittenen bzw. einer rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.

6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als er sich auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche bezieht.


IV. Fertigung und Lieferung

1. Die Angabe von Terminen in Auftragsbestätigungen erfolgt informatorisch; verbindliche Liefertermine werden hiermit nicht vereinbart. Diese bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.

2. Lieferverzögerungen aufgrund folgender Ursachen hat die Helmut Schlachter GmbH, selbst bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, in folgenden Fällen nicht zu vertreten:
Umstände höherer Gewalt sowie sonstige für die Helmut Schlachter GmbH unvorhersehbare, unvermeidbare und durch die Helmut Schlachter GmbH nicht verschuldete außergewöhnliche Ereignisse, die erst nach Vertragsschluss eintreten oder bei Vertragsschluss unverschuldet unbekannt geblieben sind, des Weiteren Streiks und Aussperrungen. Sie berechtigen die Helmut Schlachter GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Weisen die Kunden eine unzumutbare Leistungserschwerung in diesem Sinne nach, ist die Helmut Schlachter GmbH und der Kunde zum Vertragsrücktritt berechtigt.

3. Schadensersatzansprüche sind in vorbenannten Fällen ausgeschlossen.

4. Wurden im Hinblick auf die Erbringung der Leistung bereits Zahlungen durch Kunden geleistet, so werden diese zurückerstattet. Bereits erbrachte Teil-Leistungen sind jedoch zu vergüten, es sei denn die Teilleistung ist für den Kunden unzumutbar.

5. Die Regelung gelten entsprechend, wenn diese Ursachen bei den gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Lieferanten der Helmut Schlachter GmbH eintreten.

6. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so hat er beginnend mit dem auf die Anzeige der Versandbereitschaft folgenden Monat die Lagerkosten zu tragen.

7. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Unternehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Kunden verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dies gilt auch im Fall der Lieferung durch die Helmut Schlachter GmbH und bei vereinbarter Lieferung „frei Haus“.

8. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.


V. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Helmut Schlachter GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Helmut Schlachter GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf berechtigtes Verlangen nach Wahl der Helmut Schlachter GmbH freigegeben werden, soweit ihr Wert die besicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:

a) Die Ware bleibt Eigentum der Helmut Schlachter GmbH. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Helmut Schlachter GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Helmut Schlachter GmbH. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Helmut Schlachter GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt (Mit-)Eigentum der Helmut Schlachter GmbH unentgeltlich. Ware, an der der Helmut Schlachter GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

b) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände hat sich der Kunde gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten.
Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Kunde hiermit an die Helmut Schlachter GmbH ab. Schenkungen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Helmut Schlachter GmbH ab, die diese Abtretung annimmt.
Die Helmut Schlachter GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.

c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z.B. durch Pfändungsmaßnahmen, wird der Kunde auf das Eigentum der Helmut Schlachter GmbH hinweisen und die Helmut Schlachter GmbH unverzüglich benachrichtigen.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Helmut Schlachter GmbH zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Helmut Schlachter GmbH ist berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen und Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte geltend zu machen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Helmut Schlachter GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so hat der Unternehmer die Gegenstände zurückzugeben.


VI. Gewährleistung

1. Garantien bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung, dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt. § 377 HGB findet Anwendung. Nicht offensichtliche Mängel können binnen einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.

VII. Haftungsbeschränkung

1. Die Helmut Schlachter GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die Helmut Schlachter GmbH jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

2. Die Helmut Schlachter GmbH haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

3. Die vorstehend Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

4. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5. Soweit die Haftung in den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Helmut Schlachter GmbH. Eine Änderung der Beweislast ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Die Haftungssumme ist in jedem Fall auf den jeweils vereinbarten Auftragswert begrenzt.

VIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden - gegebenenfalls in der gebührenden Form - die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen bzw. die Vertragslücke durch eine solche Regelung ausfüllen, mit welcher der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.

IX. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und damit im Zusammenhang stehender Ansprüche ist Karlsruhe.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Normen, die auf das Recht eines anderen Staates verweisen, insbesondere des EGBGB


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